Holen Sie jetzt Ihren Berufsabschluss nach!
Diese Kurse sind für Personen gedacht, die bereits über langjährige Berufserfahrung in einem Bereich verfügen, in dem Sie keine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben. Sie haben z.B. schon langjährige Erfahrungen als Lagerarbeiter, aber keine Ausbildung als Fachkraft für Lager und Logistik? Dann können Sie diesen Ausbildungsabschluss neben Ihrer beruflichen Tätigkeit in wenigen Monaten nachholen und eine qualifizierte IHK Prüfung ablegen. In dem Kurs werden Sie auf die theoretische und praktische Prüfung der Industrie- und Handelskammer vorbereitet. Sie können Ihren Berufsabschluss in einem kaufmännischen Beruf oder im Lager und Logistik Bereich nachholen.
Kursdauer in Vollzeit: 8 Monate
aufgeteilt in
Theorie (35 UE/W.): 5 Monate
Praktikum: 3 Monate
Kursdauer in Teilzeit: 11 Monate
aufgeteilt in
Theorie (22 UE/W.): 8 Monate
Praktikum: 3 Monate
Gesetzliche Grundlage:
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zulassungsvoraussetzungen:
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Dauer der Berufstätigkeit, bei einer Regelausbildungsdauer von:
3 Jahren = mind. 4,5 Jahre der Berufstätigkeit
3,5 Jahren = mind. 5,25 Jahre der Berufstätigkeit
Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.