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Förderung der Weiterbildung älterer Beschäftigter und Ungelernter
Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit sichert die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitsnehmer und geringqualifizierter Beschäftigter. Doch auch für die Unternehmen hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen. Sie können auf aktuelles Fachwissen ihrer Beschäftigten zurückgreifen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.
Die verstärkte Einbindung älterer Arbeitnehmer und die Förderung geringqualifizierter Beschäftigter werden vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland immer wichtiger. Doch Qualifizierung kostet Zeit und Geld. Hier bietet WeGebAU Unterstützung, angefangen von der Förderung der Weiterbildungkosten über Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis hin zur Stellung von Stellvertretern. Eine aktive Personalentwicklung ist mit WeGebAU nun auch in kleineren und mittleren Betrieben möglich. | | Leistung an Arbeitgeber
| Leistungen an Arbeitnehmer | | | Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§235c SGB III)
| Weiterbildungskosten (§77 Abs. 2 SGB III) | Weiterbildungskosten (§417 Abs. 1 SGB III) | | Förderumfang | - Bis zu 100% des
Arbeitsentgeltes bei Maßnahmen außerhalb des Betriebes
- Bis zu 50% des
Arbeitsentgeltes bei Maßnahmen die im Betrieb stattfinden
- Pauschale für
Arbeitgeberanteil an Gesamtsozialver-sicherungsbeiträgen
| - Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
| - Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
| | Fördervoraus-setzungen | - Geringqualifizierter Arbeitnehmer*
- Weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung
- Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
- Erwerb eines Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation
| - Geringqualifizierter
Arbeitnehmer*
Hinweis: Die Weiterbildungs- kosten können nur in Kombination mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
| - Ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre
- Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Maßnahme außerhalb des Betriebes
- Weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung
- Fortzahlung des Arbeitsentgeltes
| | * Als geringqualifiziert gelten Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die seit mehr als 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und daher ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. |
Quelle:Bundesagentur für Arbeit Marketing Oktober 2008 Weitere Informationen zur Förderung (WeGebAU) erhalten Sie im Info-Flyer der BA oder Sie wenden sich an VATTER BILDUNGSZENTRUM in Ihrer Nähe
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