12 May, 2024

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HZA zertifiziert

Kurzinfo

Da Berufskraftfahrer*innen die meiste Zeit hinter dem Steuer verbringen, ist es notwendig, nicht nur die Straßenverkehrsregeln zu kennen, sondern auch ein gewisses technisches Grundverständnis für sein Fahrzeug zu haben.

Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit sind ebenso wichtige Eigenschaften der Berufskraftfahrer*innen wie Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit.

Allerwichtigste Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist allerdings das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis. Fahrer*innen im ambulanten Fahrdienst benötigen den Führerschein Klasse B. Sollte dieser nicht vorhanden sein, kann er im Zuge der Maßnahme erworben werden.

Für Fahrer*innen im ambulanten Dienst ist neben der sicheren Personenbeförderung der korrekte Umgang mit besonderen Menschen (Alten, Kranken, Behinderten und Kindern) eine Kernkompetenz des Berufsbildes

Dauer Teilzeit: 

  • maximal 7,5 Monate aufgeteilt in
    • Theorie: ca. 5,5 Monate inkl. Erwerb FS Kl. B
    • Praxisphase: ca. 2 Monate

Dauer Vollzeit:

  • maximal 4,5 Monate aufgeteilt in
    • Theorie: ca. 3,5 Monate inkl. Erwerb FS Kl. B
    • Praxisphase: ca. 1 Monat

 Arbeitszeit im Betrieb:

  • in Absprache mit dem*der Arbeitgeber*in

Praktische Fahrstunden erfolgen nach individueller Absprache.

Die Praxisphase der Weiterbildung erfolgt in einem ausbildungsberechtigten Betrieb in Ihrer Wohnortnähe.

Abschluss:

  • Träger-Abschlusszeugnis
  • Führerschein Klasse B (falls noch nicht vorhanden)

Finanzierung:

  • Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.

 

Inhalte

Weiterbildung zum/zur Fahrer*in im ambulanten Dienst 300 UE

  • Ambulante Dienste
  • Umgang mit älteren oder behinderten Menschen und Kindern
  • Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung gemäß §53c SGB XI
  • Berufs- und Fachsprache
  • Fachliche Grundlagen

Optional: Erwerb des Führerscheins Klasse B

  • Erwerb des Führerscheins an einer lokalen Fahrschule

Praktische Erprobung 160 ST

  • Nach Erwerb des Führerscheins bzw. nach Ende der Theoriephase erfolgt eine einmonatige praktische Erprobung in einem Betrieb.

Zuschüsse

Bis zu 150 Euro monatliche Zuschüsse beim Besuch unserer Weiterbildungen erhalten!

Ab dem 01.07.2023 werden unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt.

Zusätzlich zum Regelsatz haben unsere Umschüler*innen und Weiterbildungs-teilnehmer*innen, die über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden, ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Diese Regelung betrifft Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und der Vorkurse auf die Externenprüfung. 

Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) über das Jobcenter haben unsere Teilnehmer*innen zudem Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine sonstige Weiterbildungsmaßnahme, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Diese Regelung betrifft unsere Umschulungsvorbereitende Hilfen und unsere Weiterbildungen mit einer Dauer über 8 Wochen.

Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.

Flyer

Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken:

Fahrer*in im ambulanten Dienst (PDF)

Termine

Legende: (W) = Weiterbildung (U) = Umschulung (AS) = Abendschulung TZ = Teilzeit VZ = Vollzeit

Hier finden Sie alle aktuellen Kurstermine:

Keine Termine

Sollte momentan kein Kurs in Ihrer Nähe dabei sein, fragen Sie bei uns nach. Evtl. ist ein Kurs in Planung aber noch nicht gelistet. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einer Ansprechperson in Ihrer Nähe auf:

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