Alle unsere kaufmännischen Bildungsangebote sind für längere krankheitsbedingte Ausfallzeiten neben dem Präsenzunterricht im Bildungszentrum, auch als Online-Unterricht zugelassen.
Bei Fragen zur Zulassung, der Anmeldung oder dem Schulungsablauf wenden Sie sich bitte an Ihr Vatter Bildungszentrum vor Ort.
Entdecken Sie unter diesem Link auch unsere individuellen Coachingangebote
Legende: (W) = Weiterbildung / (U) = Umschulung / (SK) = Sprachkurs / (BSK) = Berufssprachkurs / (IK) = Integrationskurs / (BTC) = Berufliches TrainingsCenter / (TZ) = Teilzeit / (VZ) = Vollzeit / (BB) = Berufsbegleitend
Da Berufskraftfahrer die meiste Zeit hinter dem Steuer verbringen, ist es notwendig, nicht nur die Straßenverkehrsregeln zu kennen, sondern auch ein gewisses technisches Grundverständnis für sein Fahrzeug zu haben.
Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit sind ebenso wichtige Eigenschaften der Berufskraftfahrer wie Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit.
Allerwichtigste Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist allerdings das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis. Fahrer in den Bereichen Kurierdienst benötigen den Führerschein Klasse B. Sollte dieser nicht vorhanden sein, kann er im Zuge der Maßnahme erworben werden.
Bei der fachlichen Ausprägung als Fahrer*in im KEP stehen die sichere Beförderung von Waren, deren Kommissionierung und kundenorientierte Zustellung im Fokus der Weiterbildung.
Dauer Teilzeit:
Dauer Vollzeit:
Praktische Fahrstunden erfolgen nach individueller Absprache.
Die Praxisphase der Weiterbildung erfolgt in einem ausbildungsberechtigten Betrieb in Ihrer Wohnortnähe.
Abschluss:
Finanzierung:
Weiterbildung zum/zur Fahrer*in für Kurier-, Express- Postdienstleistungen 365 UE
Optional: Erwerb des Führerscheins Klasse B
Praktische Erprobung 160 UE
Bis zu 150 Euro monatliche Zuschüsse beim Besuch unserer Weiterbildungen erhalten!
Ab dem 01.07.2023 werden unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt.
Zusätzlich zum Regelsatz haben unsere Umschüler*innen und Weiterbildungs-teilnehmer*innen, die über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden, ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Diese Regelung betrifft Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und der Vorkurse auf die Externenprüfung.
Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) über das Jobcenter haben unsere Teilnehmer*innen zudem Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine sonstige Weiterbildungsmaßnahme, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Diese Regelung betrifft unsere Umschulungsvorbereitende Hilfen und unsere Weiterbildungen mit einer Dauer über 8 Wochen.
Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.
Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken:
21.10.2024(W) Fahrer*in für Kurier-, Express- Postdienstleistungen (VZ)VS-Villingen |
Sollte momentan kein Kurs in Ihrer Nähe dabei sein, fragen Sie bei uns nach. Evtl. ist ein Kurs in Planung aber noch nicht gelistet. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einer Ansprechperson in Ihrer Nähe auf: