19 Mar, 2024

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Kurzinfo

Holen Sie jetzt Ihren Berufsabschluss nach!

Diese Kurse sind für Personen gedacht, die bereits über langjährige Berufserfahrung in einem Bereich verfügen, in dem Sie keine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben. Sie haben z.B. schon langjährige Erfahrungen als Lagerarbeiter*in, aber keine Ausbildung als Fachkraft für Lager und Logistik? Dann können Sie diesen Ausbildungsabschluss durch einen Vollzeitkurs in wenigen Monaten oder abends berufsbegleitend nachholen und eine qualifizierte IHK Prüfung ablegen. Der Kurs bereitet Sie auf die theoretische und praktische Prüfung der Industrie- und Handelskammer vor.

Gesetzliche Grundlage:
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Zulassungsvoraussetzungen:
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.

Dauer der Berufstätigkeit, bei einer Regelausbildungsdauer von:
2 Jahren = mind. 3 Jahre der Berufstätigkeit
3 Jahren = mind. 4,5 Jahre der Berufstätigkeit
3,5 Jahren = mind. 5,25 Jahre der Berufstätigkeit

Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Zuschüsse

Bis zu 150 Euro monatliche Zuschüsse beim Besuch unserer Weiterbildungen erhalten!

Ab dem 01.07.2023 werden unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt.

Zusätzlich zum Regelsatz haben unsere Umschüler*innen und Weiterbildungs-teilnehmer*innen, die über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden, ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Diese Regelung betrifft Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und der Vorkurse auf die Externenprüfung. 

Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) über das Jobcenter haben unsere Teilnehmer*innen zudem Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine sonstige Weiterbildungsmaßnahme, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Diese Regelung betrifft unsere Umschulungsvorbereitende Hilfen und unsere Weiterbildungen mit einer Dauer über 8 Wochen.

Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.

Termine

Legende: (W) = Weiterbildung (U) = Umschulung (AS) = Abendschulung TZ = Teilzeit VZ = Vollzeit

Hier finden Sie alle aktuellen Termine. Falls Sie Interesse haben, klicken Sie einfach auf einen Termin und kontaktieren Sie uns über das dort hinterlegte Formular oder die hinterlegte Telefonnummer:
25.06.2024(W) Nachholen d. Berufsabschlusses - Kaufmann/-frau im Einzelhandel/Verkäufer*in (BB) VS-Villingen
26.06.2024(W) Nachholen des Berufsabschlusses - Fachkraft Lagerlogistik/Fachlagerist/-in (BB)VS-Villingen
02.09.2024(W) Nachholen d. Berufsabschlusses - Kfm./-frau für Büromanagement (TZ)Online
02.09.2024(W) Nachholen d. Berufsabschlusses - Kfm./-frau für Büromanagement (TZ)VS-Villingen

Sollte momentan kein Kurs in Ihrer Nähe dabei sein, fragen Sie bei uns nach. Evtl. ist ein Kurs in Planung, aber noch nicht gelistet. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einem Ansprechperson in Ihrer Nähe auf:
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