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In Deutschland leben gegenwärtig fast 1,6 Millionen Demenzkranke. Jahr für Jahr treten etwa 300.000 Neuerkrankungen auf. Infolge der demografischen Veränderungen kommt es zu weitaus mehr Neuerkrankungen als zu Sterbefällen unter den bereits Erkrankten und die Zahl der Demenzkranken nimmt kontinuierlich zu. Sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt, wird sich nach Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf rund 3 Millionen erhöhen. (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft)
Familien werden in Zukunft immer weniger in der Lage sein, Demenzkranke in dem Umfang zu Hause zu pflegen wie bisher. Der schon heute nicht abgedeckte Bedarf an geschulten Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Therapeutinnen und Beratern wird noch weiter steigen.
Die Regierung reagierte und erließ neben dem Pflegestärkungsgesetz den § 43b Abs. 3 SGB XI: „Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.“ Und weiter: „die stationäre Pflegeeinrichtung verfügt für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen über zusätzliches Betreuungspersonal.“
Dies bedeutet, dass z. B. Pflegeheime und Sozialstationen verpflichtet sind, so genannte Alltagsbegleiter einzustellen, die die Demenzkranken in ihrem Alltag unterstützen und begleiten. Je nach Fortschritt der Krankheit reicht dies vom gemeinsamen Einkaufen oder Spazierengehen über Gespräche, Spiele und Hausarbeiten bis hin zur Essensanreichung. Der pflegerische Aspekt steht hierbei nicht im Mittelpunkt.
Bildquelle: © Gerhard Seybert / fotolia.com
Inhalte
Sozialpädagogischer Bereich
- Gespräche mit Angehörigen und anderen
- Berufsgruppen
- Beschäftigungsangebote für Demenzkranke
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Orientierungshilfen im Alltag
Pflegerischer Bereich
- Was ist Demenz?
- Begleiterkrankungen
- Pflegedokumentation
- Mobilisation von bewegungseingeschränkten Personen
- Krankenbeobachtung, Schmerzbeobachtung und Erfassung
- Begleitung am Lebensende
- Hygiene
- Erste Hilfe
Gesetzesgrundlagen
- Haftungsrecht
- Schweigepflicht
- Datenschutz
Alltagssituationen
- Extremsituationen wie Ekel und Scham
- Stress und belastende Situationen
- Kennenlernen eigener Entlastungsmöglichkeiten (Selbstreflexion)
optional: Berufsspezifischer Deutschunterricht
- medizinischer Wortschatz
- Lesen von Dienstplänen
- Gespräche mit Patienten
- Schreiben von Pflegeberichten
Praxisphase
Praktische Erprobung bei einer Organisation/einem Betrieb in Ihrer Wohnortnähe
Termine und Kontakt
Legende: (W) = Weiterbildung (U) = Umschulung (AS) = Abendschulung TZ = Teilzeit VZ = VollzeitHier finden Sie alle Kurstermine.
08.05.2023(W) Assistenz- und Präsenzkraft - Alltagsbegleitung gem. § 53c SGB XI in VZVS-Villingen |
08.05.2023(W) Assistenz- und Präsenzkraft - Alltagsbegleitung gem. § 53c SGB XI in TZVS-Villingen |
06.11.2023(W) Assistenz- und Präsenzkraft - Alltagsbegleitung gem. § 53c SGB XI in TZVS-Villingen |
06.11.2023(W) Assistenz- und Präsenzkraft - Alltagsbegleitung gem. § 53c SGB XI in VZVS-Villingen |
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