Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
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Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird bundesweit als geregelte 3-jährige Ausbildung in Industrie und Handel angeboten
Fachkräfte für Lager, Logistik und Materialwirtschaft nehmen Organisations- und Koordinationsaufgaben im Bereich der Betriebslogistik und der Material- und Lagerwirtschaft wahr. Sie befassen sich außerdem mit der Lagerung und dem Versand von Gütern unterschiedlichster Art.
Sie übernehmen alle anfallenden Aufgaben in der Warenannahme und –eingangskontrolle und überprüfen die Warenbestände, stellen deren ordnungsgemäße und sachgerechte Lagerung sicher und kontrollieren die Wirtschaftlichkeit der Lagerprozesse anhand von Lagerkennzahlen.
Ferner gewährleisten sie den reibungslosen Warenfluss vom Lager zu unterschiedlichen Unternehmensbereichen wie Produktion, Vertrieb und Service.
Im Rahmen der Materialdisposition ermitteln sie den Materialbedarf in Abhängigkeit vom Fertigungs- bzw. Arbeitsplan und veranlassen die Beschaffung der benötigten Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Fertigungsmaterialien. Als verantwortliche Verwalter*in garantieren Sie den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf zum Beispiel im Bereich Warenannahme, -eingang, Warenlagerung, Verpackung und Versand. Auch die Übernahme von Dispositions- und Planungsaufgaben kommt diesen Fachkräften zu.
Fachkräfte für Lagerlogistik finden Beschäftigung in allen Wirtschaftsbereichen, in denen Lagerhaltung bzw. Versand betrieben wird.
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.