Nachholen des Berufsabschlusses für Fachkraft Lager/Logistik

Kurzinfo

Beginn

  • standortbezogen und erfolgt auf Anfrage

Dauer Vollzeit

  • 8 Monate

Dauer Teilzeit

  • 11 Monate

Dauer Abendkurs

  • 16 Monate (berufsbegleitend)

Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken

Voraussetzung und Dauer

Voraussetzungen

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.

Art der Berufstätigkeit

Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Unterichtszeiten

  • auf Nachfrage

Dauer der Berufstätigkeit

  • 3 Jahren: mind. 4,5 Jahre der Berufstätigkeit
  • 3,5 Jahren: mind. 5,25 Jahre der Berufstätigkeit

Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.

Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Abschluss

  • HK-Abschlusszeugnis
  • Träger-Abschlusszeugnis
  • Gabelstaplerschein

Kosten und Finanzierung

Maßnahmekosten

  • auf Anfrage

(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)

Finanzierung

Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein ein oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.

Berufsbild

Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird bundesweit als geregelte 3-jährige Ausbildung in Industrie und Handel angeboten

Fachkräfte für Lager, Logistik und Materialwirtschaft nehmen Organisations- und Koordinationsaufgaben im Bereich der Betriebslogistik und der Material- und Lagerwirtschaft wahr. Sie befassen sich außerdem mit der Lagerung und dem Versand von Gütern unterschiedlichster Art.

Sie übernehmen alle anfallenden Aufgaben in der Warenannahme und –eingangskontrolle und überprüfen die Warenbestände, stellen deren ordnungsgemäße und sachgerechte Lagerung sicher und kontrollieren die Wirtschaftlichkeit der Lagerprozesse anhand von Lagerkennzahlen.

Ferner gewährleisten sie den reibungslosen Warenfluss vom Lager zu unterschiedlichen Unternehmensbereichen wie Produktion, Vertrieb und Service.

Im Rahmen der Materialdisposition ermitteln sie den Materialbedarf in Abhängigkeit vom Fertigungs- bzw. Arbeitsplan und veranlassen die Beschaffung der benötigten Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Fertigungsmaterialien. Als verantwortliche Verwalter*in garantieren Sie den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf zum Beispiel im Bereich Warenannahme, -eingang, Warenlagerung, Verpackung und Versand. Auch die Übernahme von Dispositions- und Planungsaufgaben kommt diesen Fachkräften zu.

Fachkräfte für Lagerlogistik finden Beschäftigung in allen Wirtschaftsbereichen, in denen Lagerhaltung bzw. Versand betrieben wird.

Inhalte

Berufsspezifische Lehrgangsinhalte:

  • Schwerpunkt Betriebswirtschaft
    • Güter beschaffen
    • Güter annehmen und kontrollieren
    • Güter lagern
    • Güter im Betrieb transportieren
    • Güter kommissionieren
    • Güter verpacken, verladen, versenden
    • Touren planen
    • Logistische Prozesse optimieren

  • Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle
    • Wirtschaftlichkeit und Auslastung des Lagers beurteilen
    • Die Wirtschaftlichkeit von Lager- und Versandaktivitäten überprüfen und beurteilen sowie Geschäftsvorfälle erfassen und buchen
    • Weitergehende Geschäftsvorfälle erfassen und buchen, einen einfachen Jahresabschluss durchführen sowie die Wirtschaftlichkeit weiterer Lageraktivitäten überprüfen und beurteilen

  • Schwerpunkt Gesamtwirtschaft
    • In Ausbildung und Beruf orientieren
    • Wirtschaftliches Handeln in der sozialen Marktwirtschaft analysieren
    • Wirtschaftspolitische und weltwirtschaftliche Einflüsse auf den Ausbildungsbetrieb einschätzen

  • Berufsspezifische Informationsverarbeitung

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

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