Nachholen des Berufsabschlusses für Industriekaufleute

Kurzinfo

Beginn

  • standortbezogen und erfolgt auf Anfrage

Dauer Vollzeit

  • 7 Monate

Dauer Teilzeit

  • 10 Monate

Unterichtszeiten

  • auf Nachfrage

Flyer zum Herunterladen und Ausdrucken

Voraussetzung und Dauer

Voraussetzungen

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.

Art der Berufstätigkeit

Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Dauer der Berufstätigkeit

Bei einer Regelausbildungsdauer von:

  • 3 Jahren: mind. 4,5 Jahre der Berufstätigkeit
  • 3,5 Jahren: mind. 5,25 Jahre der Berufstätigkeit

Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.

Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Kosten und Finanzierung

Maßnahmekosten

  • auf Anfrage

(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)

Finanzierung

Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein ein oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.

Berufsbild

Industriekaufleute verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Sie sind von der Analyse der Marktpotenziale bis hin zum Kundenservice für Marketingaktivitäten zuständig.

In der Materialwirtschaft führen sie alle anfallenden Arbeiten von Angebotsvergleichen über Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten bis zur Warenannahme und -lagerung aus.

In der Produktionswirtschaft planen, steuern und überwachen sie die Herstellung von Waren und Dienstleistungen und erstellen Auftragsbegleitpapiere.

Im Verkauf erarbeiten sie Kalkulationen und Preislisten und führen Verkaufsverhandlungen mit Ihrer Kundschaft.

Im Bereich Rechnungswesen bzw. Finanzwirtschaft bearbeiten, buchen und kontrollieren sie die im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge.

Sie ermitteln den Personalbedarf, wenden Instrumente der Personalbeschaffung an und setzen das Personal ein.

Sie können in verschiedenen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben arbeiten, z. B. in den Bereichen der Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft oder im Bereich Personal- und Rechnungswesen. Je nach Art, Größe und Struktur des Betriebes sind Industriekaufleute in Büros, Lagern und Produktionshallen tätig.

Inhalte

  • Schwerpunkt Betriebswirtschaft
    • Kundenaufträge bearbeiten
    • Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
    • Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
    • Absatzmarketing planen, durchführen und kontrollieren
    • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
    • Investitions- und Finanzierungsprozesse planen
  • Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle
    • Geschäftsvorfälle erfassen und buchen
    • Kosten erfassen, verursachungsgerecht verteilen und analysieren
    • Jahresabschluss erstellen und analysieren
  • Schwerpunkt Gesamtwirtschaft
    • In Ausbildung und Beruf orientieren
    • Wirtschaftliches Handeln in der sozialen Marktwirtschaft analysieren
    • Wirtschaftspolitische und weltwirtschaftliche Einflüsse auf den Ausbildungsbetrieb einschätzen
  • Schwerpunkt Berufsspezifische Informationsverarbeitung
    • Arbeitsplatzrechner in einer vernetzten Umgebung
    • Textverarbeitung
    • Tabellenkalkulation
    • Wirtschaftsspezifische Anwendungen Lexware, MS Navision
  • Weitere Ausbildungsinhalte
    • Wirtschaftsenglisch
    • Bewerbertraining

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

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