Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden.
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
Bei einer Regelausbildungsdauer von:
Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
(darin enthalten sind Lernmittel und IHK-Prüfungsgebühren)
Dieser Lehrgang ist nach AZAV zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger gefördert werden.
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein ein oder fragen Sie nach unseren günstigen Finanzierungsangeboten für Selbstzahler*innen.
Industriekaufleute verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Sie sind von der Analyse der Marktpotenziale bis hin zum Kundenservice für Marketingaktivitäten zuständig.
In der Materialwirtschaft führen sie alle anfallenden Arbeiten von Angebotsvergleichen über Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten bis zur Warenannahme und -lagerung aus.
In der Produktionswirtschaft planen, steuern und überwachen sie die Herstellung von Waren und Dienstleistungen und erstellen Auftragsbegleitpapiere.
Im Verkauf erarbeiten sie Kalkulationen und Preislisten und führen Verkaufsverhandlungen mit Ihrer Kundschaft.
Im Bereich Rechnungswesen bzw. Finanzwirtschaft bearbeiten, buchen und kontrollieren sie die im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge.
Sie ermitteln den Personalbedarf, wenden Instrumente der Personalbeschaffung an und setzen das Personal ein.
Sie können in verschiedenen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben arbeiten, z. B. in den Bereichen der Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft oder im Bereich Personal- und Rechnungswesen. Je nach Art, Größe und Struktur des Betriebes sind Industriekaufleute in Büros, Lagern und Produktionshallen tätig.
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen (sind), in dem die Prüfung abgelegt werden soll.