14 May, 2024

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TQ Verkauf/Einzelhandel

Kurzinfo

Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind rasant. Auch nach nur wenigen Jahren können die beruflichen Anforderungen an die Bewerber*innen stark gestiegen sein. Nicht zuletzt hilft eine Weiterbildung, sich den aktuellen Ansprüchen im jeweiligen Berufsfeld anzupassen und die aktuellen Kenntnisse zu erwerben.

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll.
Die Teilqualifikation soll den*die Teilnehmer*in in die Lage versetzen, nach Abschluss im vorgesehenen betrieblichen Einsatzgebiet einzumünden. Jede Teilqualifikation ist so konzipiert, dass sie berufliche Handlungsfähigkeit herstellt.

Unsere Weiterbildung unterstützt kaufmännische Wiedereinsteiger*innen mit gezieltem Wissensaufbau und praxisnahem Unterricht und ermöglicht beruflichen Neueinsteiger[n]*innen einen modularen Erwerb des Abschlusses:

  • zum/zur Verkäufer/-in bzw.
  • zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel.

Die Inhalte des modernen kaufmännischen Alltags werden mit PC-Unterstützung und unter Anwendung der aktuellen Standards erlernt, aktualisiert und trainiert.

Auch wichtige Qualifikationsmerkmale wie strukturiertes Denken und Handeln, ausgeprägtes Kommunikationsverhalten und Teamfähigkeit, die in den Kaufmannsberufen immer mehr an Bedeutung gewinnen, werden systematisch gefördert.

Zielsetzung:

  • Aktualisierung und Erwerb von kaufmännischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Verkauf, Beratung, Marketing, Warenwirtschaft und Unternehmensführung unter Anwendung von Standardsoftware
  • Steigerung der beruflichen Wettbewerbsfähigkeit
  • Bei absolvieren aller Teilqualifikationen ist das Ablegen der IHK-Prüfung möglich.
  • Vermittlung in Arbeit über die Praxisphase

Zielgruppe:

  • Berufsrückkehrer*innen
  • Berufseinsteiger*innen
  • Berufstätige, die sich weiterbilden möchten

 

Inhalte

Module/Teilqualifikationen

Teilqualifikation 1*            (520 UE)
Verkaufshelfer

  • Mitwirkung in einfachen Verkaufsprozessen
  • Erwerb grundlegender Kompetenzen in den Bereichen Warenwirtschaft, Kasse, Marketing sowie Beratung und Verkauf
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Teilqualifikation 2*            (780 UE)
Verkaufskraft

  • Arbeiten in komplexen Verkaufsprozessen
  • Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen unter Anwendung detaillierter Warenkenntnisse
  • Arbeiten im Servicebereich Kasse
  • Bearbeitung von Reklamationen, Umtausch und Beschwerden unter Berücksichtigung von Kundenorientierung und Unternehmensinteresse

Teilqualifikation 3*            (170 UE)
Verkaufsförderer

  • Umsetzung von Werbemaßnahmen
  • Kundenbindung und Kundenzufriedenheit
  • Erarbeitung und Anwendung von Verkaufsargumenten

Teilqualifikation 4*            (170 UE)
Prozessunterstützungskraft im Einzelhandel

  • Analyse und Anwendung von Steuerungsmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette im Einzelhandel

Teilqualifikation 5*        (780 UE)
Beschaffungskraft im Einzelhandel

  • Kontrollieren und Steuern des Warenflusses
  • Einsatz des Warenwirtschaftssystems in Warendisposition, Sortimentsgestaltung sowie den damit in Verbindung stehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen
  • Durchführen warenwirtschaftlicher Analysen

Teilqualifikation 6*        (170 UE)
Wirtschaftskraft im Einzelhandel

  • Steuern und Kontrollieren von Geschäftsprozessen anhand von Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlenrechnung, Kalkulation von Preisen sowie betrieblicher Erfolgsrechnung
  • Steuern und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen
  • Vorbereitung auf Führungsaufgaben

*An die Teilqualifikationen 1-6 schließt sich jeweils eine betriebliche Praxisphase an. Der Umfang beträgt in Vollzeit 1,5 Monate, in Teilzeit 2 Monate.

Zuschüsse

Bis zu 150 Euro monatliche Zuschüsse beim Besuch unserer Weiterbildungen erhalten!

Ab dem 01.07.2023 werden unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt.

Zusätzlich zum Regelsatz haben unsere Umschüler*innen und Weiterbildungs-teilnehmer*innen, die über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert werden, ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung. Diese Regelung betrifft Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und der Vorkurse auf die Externenprüfung. 

Bei Bezug von Bürgergeld (jedoch nicht von Arbeitslosengeld) über das Jobcenter haben unsere Teilnehmer*innen zudem Anspruch auf einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich für eine sonstige Weiterbildungsmaßnahme, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Diese Regelung betrifft unsere Umschulungsvorbereitende Hilfen und unsere Weiterbildungen mit einer Dauer über 8 Wochen.

Gerne informieren wir Sie in unserer Beratung über die Voraussetzungen und Ihren Anspruch.

Termine

Legende: (W) = Weiterbildung (U) = Umschulung (AS) = Abendschulung TZ = Teilzeit VZ = Vollzeit

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